Glasfaser
Eine leistungsfähige und möglichst flächendeckende Versorgung mit leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen gehört heute zur Daseinsvorsorge. Sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Die Glasfasertechnologie erlaubt Datenübertragungsraten von weit über 1.000 Mbit/s sowohl im Download als auch im Upload und ist damit derzeit technologisch konkurrenzlos. Zunehmende Nutzerzahlen führen nicht zu sinkenden Datenraten; auch bei größeren Entfernungen zum Verteiler oder in Spitzenzeiten kommt es zu keinem Leistungsabfall. Zudem ist die Glasfasertechnologie Voraussetzung für die hohe Leistungsfähigkeit moderner Mobilfunknetze.
Die Digitalagentur Sachsen (DiAS) fungiert als Ansprechstelle für Kommunen und Landkreise, Telekommunikationsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um den Breitbandausbau in Sachsen. Die Regionalverantwortlichen unterstützen bei der Initiierung und Umsetzung von eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandvorhaben in Form von Projektbegleitung, Wissenstransfer und Reporting für das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA). Dabei rücken auch zunehmend alternative Verlegemethoden in den Mittelpunkt des Interesses.
Förderung des Breitbandausbaus
Gigabitfähige Breitbandinfrastrukturen sollen in ganz Sachsen so schnell wie möglich eine Selbstverständlichkeit sein. Auf dem Weg dahin gibt es zwei grundsätzliche Ansätze:
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau lassen sich die Investitionen in Breitbandinfrastruktur wirtschaftlich tragfähig durchführen und werden von einem Telekommunikationsunternehmen auf eigene Initiative und Kosten realisiert.
Demgegenüber steht der geförderte Ausbau. Um allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen einen Breitbandanschluss zu ermöglichen, wird der Ausbau in Gebieten, in denen sich privatwirtschaftliche Investitionen nicht rentieren und ein Marktversagen festgestellt wird über Fördermittel von Bund und Freistaat Sachsen unterstützt.
Richtlinien und Rahmenregelungen
Hier finden Sie eine Übersicht der Richtlinien und Rahmenregelungen zum Breitbandausbau.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Laufzeiten der Richtlinien.
Richtlinien, deren Laufzeit bereits abgelaufen ist, behalten für nach dieser Richtlinie bewilligte Projekte weiterhin ihre Gültigkeit (beispielsweise für Änderungsanträge, Mittelanforderungen). Ein Neuantrag ist jedoch nicht mehr möglich.
Neuanträge können nur für die jeweils aktuellste Richtlinie gestellt werden.
Die Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus finden Sie direkt beim Projektträger des Bundes. Der Projektträger des Bundes (PT-A), Bewilligungsstelle des Bundes für den Freistaat Sachsen ist die PwC GmbH WPG.
- Förderrichtlinien und relevante Dokumente des geförderten Breitbandausbaus des Bundes Unter dem Punkt „Regularien“ des jeweiligen Förderprogramms (chronologisch) finden Sie alle Richtlinien und die dazugehörigen Rahmenregelungen.
Links, Recherche-Tipps und Weiterbildungsangebote
Veröffentlichungen des Gigabitbüros des Bundes:
Das Gigabitbüro des Bundes stellt zahlreiche Handreichungen und Leitfäden u.a. zu technologischen Aspekten, Themen rund um Förder- und Vergabeverfahren beim Gigabitausbau sowie Bauausführung und Bauüberwachung bereit.
Informationsseiten der Landkreise, Städte und Kommunen:
- Stadt Dresden
- Stadt Leipzig
- Stadt Chemnitz
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Erzgebirge
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Leipzig
- Landkreis Meißen
- Landkreis Mittelsachsen
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landkreis Vogtlandkreis
- Landkreis Zwickau
- Elbe-Röder-Dreieck
- Wurzener Land-Werke Glasfaser