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WLAN-Hot-Spots

Teaserbild WLAN-Symbol an einem Fenster

Videoanrufe übers Smartphone vom Marktplatz aus, die Stadt mit einer Virtual-Reality-App erkunden, fürs Arbeiten mit dem Laptop ins Café – mit neuen Möglichkeiten der Onlinenutzung steigen auch die Datenmengen. Gäste aus dem In- und Ausland erwarten daher zunehmend einen kostenlosen WLAN-Zugang

Förderung von WLAN-Hotspots

Wir beraten Sie als Kommune oder Landkreis bei der Errichtung neuer öffentlicher WLAN-Hotspots an stark frequentierten, öffentlichen Orten – zum Beispiel auf Marktplätzen, in Fußgängerzonen oder rund um Touristenattraktionen. Der Aufbau wird dabei mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen unterstützt

FAQ zur Förderung von WLAN-Hotspots

Die Hot-Spots werden nur in touristisch relevanten, öffentlichen Gebieten gefördert. Die touristische Relevanz wird über die örtlich zuständige DMO nachgewiesen. Öffentliche Bereiche sind unter anderem der öffentliche Straßenraum sowie kommunale Grundstücke und Gebäude, beispielsweise ein Marktplatz oder eine Fußgängerzone. Voraussetzung ist, dass man keinen Eintritt zahlen muss, um Zugang zu dem Bereich zu erhalten. Zudem muss es sich um eine erstmalige Erschließung handeln. Das heißt: In dem Gebiet dürfen sich keine weiteren öffentlich zugänglichen Hot-Spots befinden, die eine vergleichbare Abdeckung bieten. Öffnungszeiten wiederum sind nicht entscheidend für die Förderfähigkeit: Öffentliche Bereiche dürfen auch nur zu bestimmten Zeiten zugänglich sein.

Voraussetzung für die Förderung eines WLAN-Hot-Spots ist die touristische Relevanz des Gebiets. Für den Nachweis ist die örtlich zuständige Destination Management Organisation (DMO) zuständig. Darüber hinaus müssen Sie ein Nutzungskonzept für Ihren Hot-Spot erarbeiten.

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