Förderbedarf Wissenstransfer
Hier finden Sie Förderprogramme, die eine Förderung für ihr Vorhaben im Bereich Wissenstransfer ermöglichen.
Zu Wissenstransfer zählen z. B. Aus- und Weiterbildung, Lebenslanges Lernen, Wissenstransfer, Förderberatung, BestPracticeWiki.
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Entwicklung innovativer regionalspezifischer Projekte, welche bestehende/aktuelle Herausforderungen in der beruflichen Bildung adressieren |
Förderbedarf: | Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer, Forschung |
Zuwendungsempfänger: | Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
20-95% |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt |
Gegenstand der Förderung: | Maßnahmen, die a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen; b) demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern. |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung, Prozessbegleitung |
Zuwendungsempfänger: | 1. eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder 2. juristische Personen des öffentlichen Rechts |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
bis 95% |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | a) Maßnahmen der digitalen Transformation b) Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, c) Innovations- und Lösungslabore, d) Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke, e) Stärkung digitaler Kompetenzen |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
bis 80% |
Ablauffrist: | keine |
Link: |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) |
Gegenstand der Förderung: | Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces; Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation |
Förderbedarf: | Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer |
Zuwendungsempfänger: | Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | bis 90% |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Aufbau wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren (Modul 1), die Startups in der Frühphase intensiv betreuen, für max. 36 Monate |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung & Prozessbegleitung, Forschung |
Zuwendungsempfänger: | KMU, Startups |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
50-90%; |
Ablauffrist: | 31.12.2029 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Wissenstransfer, Markteinführung, Markterschließung, Digitalisierung, Projekte mit Modellcharakter |
Förderbedarf: | Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung, Prozessbegleitung |
Zuwendungsempfänger: | KMU gemäß der Definition der Europäischen Union1 mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | komplex - siehe Richtlinie |
Ablauffrist: | 31.12.2023 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) |
Gegenstand der Förderung: | Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur; Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | auf sächsischem Gebiet liegenden Teile des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers; Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 90% der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) |
Gegenstand der Förderung: | Pilotvorhaben, Projekte und Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen mit Strahlkraft für andere Akteure |
Förderbedarf: | Wissenstransfer; Beratung, Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft und damit verbundene Intermediäre/Tandemprojekte |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | nicht monetäre Unterstützung |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bund |
Gegenstand der Förderung: | u.a. Gestaltung der digitalen Transformation, regionale Innovationsökosysteme, Strukturwandel |
Förderbedarf: | Wissenstransfer, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Zusammenarbeit mit regionalen Praxispartnern |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | bis zu 100% der projektbezogenen Kosten |
Ablauffrist: | 31.12.2027 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
EU-Förderung |
Zuständigkeit: | Freistaat Sachsen |
Gegenstand der Förderung: | Infrastruktur und Ausstattung gemäß Prioritätsachse 3: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen |
Förderbedarf: | Wissenstransfer |
Zuwendungsempfänger: | Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen, kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Sozialpartnerorganisationen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben aus EFRE-Mitteln |
Ablauffrist: | 2027 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Auf-/ Ausbau neuer oder bestehender Kooperationsnetzwerke; Aufbau neuer Innovationscluster |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit eigener Rechtsperson und mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen plus Hochschulen, Verbände, Kammern etc. |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 50% bis 75% der ff. Ausgaben (höchstens 200.000€-7,5Mio €/3 Jahre bis 10 Jahre) |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (SMWK) |
Gegenstand der Förderung: | Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen, Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer |
Zuwendungsempfänger: | Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 50% bis 90% der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
Gegenstand der Förderung: | Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Kommunen und Gemeindeverbände sowie Städtenetzwerke und Stadt-Umland-Partnerschaften |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 65 % der förderfähigen Kosten |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Gegenstand der Förderung: | Aufbau und Etablierung branchenübergreifender Demonstrationszentren in Form von Living-, Learning-, Innovation und Mobile-Labs. Diese Labs, bei denen die Arbeit des Menschen im Mittelpunkt steht, bieten in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen Möglichkeiten, innovative Technologien wie KI basierte Assistenzsysteme zu erfahren oder neue didaktische Methoden zur Kompetenzentwicklung zu erleben. Immer als Forschungsprojekt mit KMU-Partnern, Sozialträgern etc. |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 25%-80% je nach Förderphase |
Ablauffrist: | 30.06.2024 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) |
Gegenstand der Förderung: | Die Rundfunkversorgung, die technische Infrastruktur zur Versorgung des Landes und für neue Rundfunkübertragungstechniken sowie die dafür notwendige Konzipierung, Mediendienste, die Vielfalt und Qualität bei der Produktion und Verbreitung von Programmen, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Rundfunks und der neuen Medien, Projekte zur Förderung der Medienkompetenz, kulturelle Filmprojekte ergänzend zu anderweitiger Förderung |
Förderbedarf: | Wissenstransfer, Forschung |
Zuwendungsempfänger: | Firmen, Produzenten, Veranstalter und Medienschaffende |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | bis 10.000€, Förderhöhe 100% |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |