Förderbedarf Raumkosten
Hier finden Sie Förderprogramme, die eine Förderung für ihr Vorhaben im Bereich Raumkosten ermöglichen.
Zu Raumkosten zählen z. B. Mietkosten, Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten, Erwerb von Immobilien, Neubau, Modernisierung.
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt |
Gegenstand der Förderung: | Maßnahmen, die a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen; b) demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern. |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung, Prozessbegleitung |
Zuwendungsempfänger: | 1. eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind oder 2. juristische Personen des öffentlichen Rechts |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
bis 95% |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | a) Maßnahmen der digitalen Transformation b) Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, c) Innovations- und Lösungslabore, d) Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke, e) Stärkung digitaler Kompetenzen |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
bis 80% |
Ablauffrist: | keine |
Link: |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Aufbau wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren (Modul 1), die Startups in der Frühphase intensiv betreuen, für max. 36 Monate |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung & Prozessbegleitung, Forschung |
Zuwendungsempfänger: | KMU, Startups |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: |
50-90%; |
Ablauffrist: | 31.12.2029 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Kommunalförderung |
Zuständigkeit: | Landeshauptstadt Dresden – Amt für Wirtschaftsförderung |
Gegenstand der Förderung: | Gegenstand der Förderung ist die Etablierung von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in seiner ganzen Bandbreite |
Förderbedarf: | Raumkosten |
Zuwendungsempfänger: | KMU bis 49 Mitarbeiter, freiberuflich Tätige aus Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft. Hauptsitz oder selbstständige Niederlassung in Dresden |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | max. 50% der ff. Ausgaben, höchstens 5 TEUR |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches) |
Förderbedarf: | Raumkosten, Marketing, Netzwerk, Beratung, Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | bis zu 90% der förderfähigen Kosten |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) |
Gegenstand der Förderung: | Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur; Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | auf sächsischem Gebiet liegenden Teile des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers; Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 90% der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) |
Gegenstand der Förderung: | Städtebauförderung, Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Netzwerke und Kooperationsmanagement |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Netzwerk, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | Gemeinden |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 1/3 der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | grundlegend keine, aber jährliche Anpassungen |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
Gegenstand der Förderung: | Auf-/ Ausbau neuer oder bestehender Kooperationsnetzwerke; Aufbau neuer Innovationscluster |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit eigener Rechtsperson und mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen plus Hochschulen, Verbände, Kammern etc. |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 50% bis 75% der ff. Ausgaben (höchstens 200.000€-7,5Mio €/3 Jahre bis 10 Jahre) |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Landesförderung |
Zuständigkeit: | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (SMWK) |
Gegenstand der Förderung: | Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen, Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer |
Zuwendungsempfänger: | Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 50% bis 90% der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
Gegenstand der Förderung: | Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Kommunen und Gemeindeverbände sowie Städtenetzwerke und Stadt-Umland-Partnerschaften |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 65 % der förderfähigen Kosten |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Gegenstand der Förderung: | Aufbau und Etablierung branchenübergreifender Demonstrationszentren in Form von Living-, Learning-, Innovation und Mobile-Labs. Diese Labs, bei denen die Arbeit des Menschen im Mittelpunkt steht, bieten in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen Möglichkeiten, innovative Technologien wie KI basierte Assistenzsysteme zu erfahren oder neue didaktische Methoden zur Kompetenzentwicklung zu erleben. Immer als Forschungsprojekt mit KMU-Partnern, Sozialträgern etc. |
Förderbedarf: | alle |
Zuwendungsempfänger: | Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | 25%-80% je nach Förderphase |
Ablauffrist: | 30.06.2024 |
Link: | Link zum Programm |
Ebene: |
Bundesförderung |
Zuständigkeit: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
Gegenstand der Förderung: | Innenausbau, Erhaltung, Gestaltung von Mehrfunktionshäuser u.a. Co-Working Spaces, Umnutzung dörflicher Bausubstanz, dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen |
Förderbedarf: | Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Netzwerk, Beratung/Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume |
Zuwendungsempfänger: | Gemeinden, natürliche Personen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Förderung: | Gemeinden 65%, natürliche Personen 35% der ff. Ausgaben |
Ablauffrist: | keine |
Link: | Link zum Programm |