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Förderbedarf Marketing

Hier finden Sie Förderprogramme, die eine Förderung für ihr Vorhaben im Bereich Marketing ermöglichen.

Zu Marketing zählen z. B. Zielgruppenerweiterungen, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit.

Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  a) Maßnahmen der digitalen Transformation
b) Modellprojekte zu Co-Working-Flächen,
c) Innovations- und Lösungslabore,
d) Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke,
e) Stärkung digitaler Kompetenzen 
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

bis 80%

Ablauffrist: keine
Link:  
Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Aufbau wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren (Modul 1), die Startups in der Frühphase intensiv betreuen, für max. 36 Monate
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung & Prozessbegleitung, Forschung
Zuwendungsempfänger: KMU, Startups
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

50-90%;
Modul 1: 900 000 Euro für neue Akzeleratoren,
Modul 2: 600 000 Euro für bestehende Akzeleratoren,
Modul 3: 30 000 Euro für Startups.

Ablauffrist: 31.12.2029
Link: Link zum Programm
Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches)
Förderbedarf: Raumkosten, Marketing, Netzwerk, Beratung, Prozessbegleitung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
Ablauffrist: keine
Link: Link zum Programm
Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Gegenstand der Förderung:  Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur; Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: auf sächsischem Gebiet liegenden Teile des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers; Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 90% der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Auf-/ Ausbau neuer oder bestehender Kooperationsnetzwerke; Aufbau neuer Innovationscluster
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit eigener Rechtsperson und mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen plus Hochschulen, Verbände, Kammern etc.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50% bis 75% der ff. Ausgaben (höchstens 200.000€-7,5Mio €/3 Jahre bis 10 Jahre)
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (SMWK)
Gegenstand der Förderung:  Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen, Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten (intern), Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger: Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50% bis 90% der ff. Ausgaben
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gegenstand der Förderung:  Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Kommunen und Gemeindeverbände sowie Städtenetzwerke und Stadt-Umland-Partnerschaften
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 65 % der förderfähigen Kosten
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung:  Aufbau und Etablierung branchenübergreifender Demonstrationszentren in Form von Living-, Learning-, Innovation und Mobile-Labs. Diese Labs, bei denen die Arbeit des Menschen im Mittelpunkt steht, bieten in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen Möglichkeiten, innovative Technologien wie KI basierte Assistenzsysteme zu erfahren oder neue didaktische Methoden zur Kompetenzentwicklung zu erleben. Immer als Forschungsprojekt mit KMU-Partnern, Sozialträgern etc.
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 25%-80% je nach Förderphase
Ablauffrist: 30.06.2024
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Gegenstand der Förderung:  Bürgerschaftliches Engagement, Maßnahmen von besonderem sozialpolitischen Interesse, Modellprojekte
Förderbedarf: Marketing, Beratung/Prozessbegleitung
Zuwendungsempfänger: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wie insbesondere eingetragene Vereine, Verbände, Kommunen, Stiftungen oder wissenschaftliche Einrichtungen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 90%
Ablauffrist: keine
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