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Förderbedarf Forschung

Hier finden Sie Förderprogramme, die eine Förderung für ihr Vorhaben im Bereich Forschung ermöglichen.

Zu Forschung zählen z. B. Marktstudien, Pilotprojekte.

Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Entwicklung innovativer regionalspezifischer Projekte, welche bestehende/aktuelle Herausforderungen in der beruflichen Bildung adressieren
Förderbedarf: Personalkosten, Netzwerk, Wissenstransfer, Forschung
Zuwendungsempfänger: Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

20-95%

Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Aufbau wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren (Modul 1), die Startups in der Frühphase intensiv betreuen, für max. 36 Monate
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Personalkosten, Marketing, Netzwerk, Wissenstransfer, Beratung & Prozessbegleitung, Forschung
Zuwendungsempfänger: KMU, Startups
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung:

50-90%;
Modul 1: 900 000 Euro für neue Akzeleratoren,
Modul 2: 600 000 Euro für bestehende Akzeleratoren,
Modul 3: 30 000 Euro für Startups.

Ablauffrist: 31.12.2029
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Gegenstand der Förderung:  Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau; Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung; Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur; Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: auf sächsischem Gebiet liegenden Teile des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers; Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 90% der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)
Gegenstand der Förderung:  Städtebauförderung, Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Netzwerke und Kooperationsmanagement
Förderbedarf: Raumkosten, Ausstattung, Netzwerk, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Gemeinden
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 1/3  der ff. Ausgaben 
Ablauffrist: grundlegend keine, aber jährliche Anpassungen
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bund
Gegenstand der Förderung:  u.a. Gestaltung der digitalen Transformation, regionale Innovationsökosysteme, Strukturwandel
Förderbedarf: Wissenstransfer, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Zusammenarbeit mit regionalen Praxispartnern 
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 100% der projektbezogenen Kosten 
Ablauffrist: 31.12.2027
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Gegenstand der Förderung:  Auf-/ Ausbau neuer oder bestehender Kooperationsnetzwerke; Aufbau neuer Innovationscluster
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Zusammenschlüsse oder Vereinigungen mit eigener Rechtsperson und mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Freistaat Sachsen plus Hochschulen, Verbände, Kammern etc.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 50% bis 75% der ff. Ausgaben (höchstens 200.000€-7,5Mio €/3 Jahre bis 10 Jahre)
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gegenstand der Förderung:  Entwicklung kommunaler und fachübergreifender Strategien zur Gestaltung der Digitalisierung
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Kommunen und Gemeindeverbände sowie Städtenetzwerke und Stadt-Umland-Partnerschaften
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 65 % der förderfähigen Kosten
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Bundesförderung

Zuständigkeit: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung:  Aufbau und Etablierung branchenübergreifender Demonstrationszentren in Form von Living-, Learning-, Innovation und Mobile-Labs. Diese Labs, bei denen die Arbeit des Menschen im Mittelpunkt steht, bieten in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen Möglichkeiten, innovative Technologien wie KI basierte Assistenzsysteme zu erfahren oder neue didaktische Methoden zur Kompetenzentwicklung zu erleben. Immer als Forschungsprojekt mit KMU-Partnern, Sozialträgern etc.
Förderbedarf: alle
Zuwendungsempfänger: Staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: 25%-80% je nach Förderphase
Ablauffrist: 30.06.2024
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsische Staatskanzlei (SK)
Gegenstand der Förderung:  Konzeptionelle Strategien, Szenarien und Projekte zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, Durchführung regionaler Innovationswettbewerbe und Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen, Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, Netzwerkarbeit und Informationsaustausches regionaler Akteure, Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich
Förderbedarf: Netzwerk, Beratung/Prozessbegleitung, Forschung, Entwicklungsbedürftige Räume
Zuwendungsempfänger: Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, gGmbHs, Religionsgemeinschaften
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss/kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden
Höhe der Förderung: 90% der zuwendungsfähigen Kosten/3 Jahre Zweckbindung 
Ablauffrist: keine
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Ebene:

Landesförderung

Zuständigkeit: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Gegenstand der Förderung:  Die Rundfunkversorgung, die technische Infrastruktur zur Versorgung des Landes und für neue Rundfunkübertragungstechniken sowie die dafür notwendige Konzipierung, Mediendienste, die Vielfalt und Qualität bei der Produktion und Verbreitung von Programmen, Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Rundfunks und der neuen Medien, Projekte zur Förderung der Medienkompetenz, kulturelle Filmprojekte ergänzend zu anderweitiger Förderung
Förderbedarf: Wissenstransfer, Forschung
Zuwendungsempfänger: Firmen, Produzenten, Veranstalter und Medienschaffende
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: bis 10.000€, Förderhöhe 100%
Ablauffrist: keine
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